Rechtsanwaltskanzlei Dr. Huber & Kollegen  Möslestraße 1, 79117 Freiburg Telefon 0761/703360  Fax 0761/7033636 Mail: huber@rechtsanwaltfreiburg.de   Ärzte sind auch nur Menschen und arbeiten nicht immer fehlerfrei. Sogenannte ärztliche Kunstfehler sind nicht häufig, aber sie kommen vor und können schlimme Folgen haben. Ebenso wie Handwerker haften auch Ärzte für Fehler bei ihrer Arbeit. Dem geschädigten Patienten stehen bei ärztlichen Behandlungsfehlern Schmerzensgeld, Verdienstausfall und sonstige Schadensersatzansprüche zu. In der Regel kommt die Haftpflichtversicherung des Arztes für den entstandenen Schaden auf. Die Geltendmachung der Schadensersatzansprüche bei Ärztepfusch ist wichtig, um den Schaden, soweit dies überhaupt möglich ist, auszugleichen, die Qualität der ärztlichen Behandlung zu verbessern und künftige Diagnose- und Behandlungsfehler zu vermeiden. Im Schadensersatzprozess bei ärztlichen Diagnose- und Behandlungsfehlern geht die Rechtsprechung von einer Beweislastumkehr zu Gunsten der Patienten aus, wenn ein grober Diagnose- oder Behandlungsfehler vorliegt. Rechtschutzversicherte Patienten erhalten bei ärztlichen Behandlungsfehlern Rechtsschutz, Patienten mit geringem Einkommen können Prozeßkostenhilfe erhalten.  Weitere Informationen zum Arzthaftungsrecht finden Sie beim Anklicken der Links auf der rechten Seite. Persönlich können Sie sich beraten und unterstützen lassen von Frau Rechtsanwältin Mirijam Ruby-Dormann von der Kanzlei Dr. Huber & Kollegen in Freiburg. Frau Ruby-Dormann ist in der Kanzlei zuständig für  Arzthaftungsrecht. Wenn Sie sich beraten lassen wollen, können Sie telefonisch (Tel: 0761/ 703360) einen Besprechungstermin in der Kanzlei oder einen Termin für eine telefonische Beratung vereinbaren. Sie können sich auch per Mail, per Fax oder per Post an die Kanzlei wenden: Rechtsanwältin Ruby-Dormann Fachinformationen, Tipps, Beratung und Unterstützung bei ärztlichen Kunstfehlern Aus Fehlern lernen Fatale Behandlungen Impressum