Rechtsanwaltskanzlei
Dr. Huber & Kollegen
Möslestraße 1, 79117 Freiburg
Telefon 0761/703360
Fax 0761/7033636
Mail: huber@rechtsanwaltfreiburg.de
Ärzte sind auch nur Menschen und arbeiten nicht immer fehlerfrei. Sogenannte ärztliche
Kunstfehler sind nicht häufig, aber sie kommen vor und können schlimme Folgen haben.
Ebenso wie Handwerker haften auch Ärzte für Fehler bei ihrer Arbeit. Dem geschädigten
Patienten stehen bei ärztlichen Behandlungsfehlern Schmerzensgeld, Verdienstausfall und
sonstige Schadensersatzansprüche zu. In der Regel kommt die Haftpflichtversicherung des
Arztes für den entstandenen Schaden auf.
Die Geltendmachung der Schadensersatzansprüche bei Ärztepfusch ist wichtig, um den
Schaden, soweit dies überhaupt möglich ist, auszugleichen, die Qualität der ärztlichen
Behandlung zu verbessern und künftige Diagnose- und Behandlungsfehler zu vermeiden. Im
Schadensersatzprozess bei ärztlichen Diagnose- und Behandlungsfehlern geht die
Rechtsprechung von einer Beweislastumkehr zu Gunsten der Patienten aus, wenn ein grober
Diagnose- oder Behandlungsfehler vorliegt. Rechtschutzversicherte Patienten erhalten bei
ärztlichen Behandlungsfehlern Rechtsschutz, Patienten mit geringem Einkommen können
Prozeßkostenhilfe erhalten.
Weitere Informationen zum Arzthaftungsrecht finden Sie beim Anklicken der Links auf der
rechten Seite. Persönlich können Sie sich beraten und unterstützen lassen von Frau
Rechtsanwältin Mirijam Ruby-Dormann von der Kanzlei Dr. Huber & Kollegen in Freiburg. Frau
Ruby-Dormann ist in der Kanzlei zuständig für Arzthaftungsrecht.
Wenn Sie sich beraten lassen wollen, können Sie telefonisch (Tel: 0761/ 703360) einen
Besprechungstermin in der Kanzlei oder einen Termin für eine telefonische Beratung
vereinbaren. Sie können sich auch per Mail, per Fax oder per Post an die Kanzlei wenden:
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